Förderung Heizungsersatz Schweiz 2026
Profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen beim Ersatz Ihrer Öl- oder Gasheizung. Bis zu CHF 15'000 Förderung je nach Kanton und Heizsystem.
Maximale Förderung
CHF 15'000
je nach Kanton
Alle 26 Kantone
100%
fördern erneuerbare Heizungen
Impulsberatung
Gratis
vom Bund bezahlt
Wichtig: Antrag VOR Baubeginn stellen!
In fast allen Kantonen muss der Förderantrag eingereicht werden, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht akzeptiert.
Förderung nach Kanton (Auswahl)
Die Förderbeiträge variieren je nach Kanton, Gebäudetyp und Heizungsleistung. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Kantone.
| Kanton | Wärmepumpe | Pelletheizung | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Zürich | CHF 4'000 - 10'000 | CHF 3'000 - 6'000 | Zusatzförderung möglich |
| Bern | CHF 5'000 - 12'000 | CHF 4'000 - 8'000 | Minergie-Bonus |
| Luzern | CHF 4'500 - 9'000 | CHF 3'500 - 7'000 | Gemeindezuschüsse |
| Aargau | CHF 4'000 - 8'000 | CHF 3'000 - 6'000 | Energieberatung gratis |
| St. Gallen | CHF 5'000 - 11'000 | CHF 4'000 - 7'000 | Öko-Bonus |
| Basel-Stadt | CHF 6'000 - 15'000 | CHF 5'000 - 10'000 | Höchste Förderung |
| Basel-Land | CHF 5'000 - 12'000 | CHF 4'000 - 8'000 | Kombinierbar |
| Graubünden | CHF 4'000 - 8'000 | CHF 3'500 - 7'000 | Berggebiet-Zuschlag |
Diese Angaben sind Richtwerte und können sich ändern. Für aktuelle Förderbeiträge kontaktieren Sie die zuständige Energiefachstelle Ihres Kantons.
Diese Förderprogramme gibt es
Gebäudeprogramm des Bundes
Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen. Es fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme sowie energetische Sanierungen.
- Einheitliche Mindeststandards
- Finanziert durch CO2-Abgabe
- In allen Kantonen verfügbar
Kantonale Förderprogramme
Zusätzlich zum Gebäudeprogramm haben viele Kantone eigene Förderprogramme mit teilweise höheren Beiträgen oder zusätzlichen Förderkategorien.
- Kantonsspezifische Zusatzbeiträge
- Oft kombinierbar mit Bundesförderung
- Unterschiedliche Anforderungen
Gemeindezuschüsse
Viele Gemeinden bieten zusätzliche Förderbeiträge für erneuerbare Heizsysteme an. Diese können mit kantonalen Förderungen kombiniert werden.
- Lokale Zusatzförderung
- Bei Gemeinde anfragen
Impulsberatung «erneuerbar heizen»
Die Impulsberatung ist eine kostenlose Vor-Ort-Beratung durch Heizungsexperten. Die Kosten werden vollständig vom Bundesamt für Energie übernommen.
- 100% kostenlos
- Unabhängige Beratung
So erhalten Sie die Förderung
Impulsberatung anfragen
Starten Sie mit einer kostenlosen Impulsberatung. Ein Experte kommt zu Ihnen und analysiert Ihre Situation vor Ort.
Offerten einholen
Holen Sie mehrere Offerten von qualifizierten Installateuren ein. Achten Sie darauf, dass alle Förderanforderungen erfüllt werden.
Förderantrag stellen
Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Stelle ein - VOR Beginn der Arbeiten! Die meisten Kantone bieten Online-Formulare an.
Förderzusage abwarten
Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab. Erst danach dürfen Sie mit der Installation beginnen.
Installation & Auszahlung
Nach erfolgreicher Installation reichen Sie die Belege ein und erhalten die Förderung ausbezahlt.
Häufige Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Förderung für eine Wärmepumpe variiert je nach Kanton zwischen CHF 4'000 und CHF 15'000. Basel-Stadt bietet die höchsten Förderbeiträge, gefolgt von Bern und St. Gallen. Die genaue Höhe hängt von der Heizungsleistung und dem Gebäudetyp ab.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Der Förderantrag muss in den meisten Kantonen VOR Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Beginnen Sie nicht mit der Installation, bevor Sie die Förderzusage erhalten haben. Nachträgliche Anträge werden meist abgelehnt.
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Ja, in vielen Fällen können kantonale Förderungen mit Gemeindezuschüssen und dem Gebäudeprogramm des Bundes kombiniert werden. Die Gesamtförderung darf jedoch die Investitionskosten nicht übersteigen.
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